1cP-LSD Legalitäts-Status (UPDATE: 01.03.2023)
Was ist 1cP-LSD?
1cP-LSD, oder auch 1-Cyclopropionyl-Lysergsäurediethylamid, ist eine Prodrug zu LSD und ein Derivat von 1P-LSD. Im menschlichen Körper wird 1cP-LSD also zu LSD umgewandelt, was diese Studie vermuten lässt.
1cP-LSD wurde im Juli 2019 bekannt, kurz nachdem 1P-LSD nach Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel ins NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) aufgenommen wurde.
Übrigens, wenn du detaillierte und strukturierte Informationen zu 1cP-LSD suchst, dann besuche unseren 1cP-LSD-Infoartikel oder auch unseren Microdosing-Artikel zu 1cP-LSD.
Wann ist eine Substanz verboten?
Substanzen, die weder im NpSG, noch vom BtMG aufgeführt sind, sind nicht reguliert und demnach frei handelbar, besitzbar und konsumierbar. Eine Aufnahme ins BtMG bedeutet, dass Handel und Besitz (nicht Konsum) verboten sind.
Beim NpSG sieht das jedoch anders aus, denn für Substanzen, die dort aufgeführt werden, wird zwar Herstellung (mit dem Ziel des Inverkehrbringens), Handel, das Inverkehrbringen, das Verabreichen und der Besitz verboten, jedoch nicht unter Strafe gestellt. Das bedeutet nicht, dass sie erlaubt sind, sondern nur, dass sie in diesen Fällen nicht strafrechtlich verfolgt werden. Sie sind also laut NpSG verboten und unterliegen, auch ohne strafrechtlicher Verfolgung, des jeweiligen Polizeigesetzes.
Ist 1cP-LSD verboten?
Auch im NpSG werden explizit alle Substitutionen, d.h. mögliche Veränderungen am Molekül, genannt. Während bei den meisten Stoffgruppen auch explizit “zyklische Substitutionen” genannt werden, fehlt dieser Eintrag bei den Lysergamiden („LSD-Derivate“) tatsächlich.
Es ist also tatsächlich so, dass 1cP-LSD zum aktuellen Stand (13.01.2021) legal in Deutschland gekauft werden kann.
Generell muss hier jedoch gesagt werden, dass diese Thematik immer kontrovers sein wird. Es wird also nie eine 100%ige Sicherheit für Handel, Besitz und Konsum von Substanzen geben, egal ob sie aufgeführt sind oder nicht. Es ist also immer ein Restrisiko vorhanden. Für bloße Konsumenten gilt jedoch in der Regel, dass die Substanz lediglich abgenommen wird.
Update Juli 2021: 1cP-LSD ist nun auch in Deutschland verboten worden. 1V-LSD wurde als „Nachfolger“ veröffentlicht.
Österreich und Schweiz: In Österreich sowie in der Schweiz ist 1cP-LSD verboten.
Wird 1cP-LSD verboten?
Im Januar 2021 tauchten erste Gerüchte im Internet auf, dass 1cP-LSD schon bald in Deutschland verboten werden solle, bzw. ins NpSG aufgenommen wird. In diesem Video berichtet der YouTuber “Open Mind” von den jüngsten Vorkommnissen. So berichtet er über eine im Internet veröffentlichte Tagesordnung des Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel. Dort ist zu lesen, dass bei der Tagung am 07. Dezember 2020 u.A. über die “Ergänzung von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“ diskutiert wurde.
Sollte 1cP-LSD tatsächlich ins NpSG aufgenommen werden, so ist es wahrscheinlich, dass es im Juli 2021 dort dann in Kraft treten wird.
UPDATE 09.01.2021
Ein am 09. Januar 2021 veröffentlichter Artikel auf businessinsider.de zeigt, dass der Bayrische Landescaritasverband angab, dass 1cP-LSD aktuell nicht verboten ist, eine baldige Aufnahme ins NpSG jedoch wahrscheinlich ist.
Das Bundesgesundheitsministerium schreibt auf Anfrage der Journalistin zurück, dass die Bundesregierung das NpSG im Fall von 1CP-LSD erst baldmöglichst aktualisiert.
UPDATE 25.01.2021
Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte am 25.01. diesen Artikel auf ihrer Website. Dort wird angegeben, dass empfohlen wurde, eine „Ergänzung in der Anlage Nummer 5 „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“ ins NpSG vorzunehmen.
Weiterhin ist nicht bekannt, ob das 1cP-LSD betreffen wird oder nicht. Es scheint jedoch wahrscheinlich, da es momentan keine anderen bekannten Substanzen auf dem Markt gibt, welche hierunter fallen können.
UPDATE 27.01.2021
In dieser YouTube-Reportage von STRG_F wird Landeskriminalamt-Leiter des Drogendezernats Olaf Schremm interviewt. Er sagt, dass 1cP-LSD bereits auf der Liste steht und eine Aufnahme ins NpSG kurz bevorsteht. Die Aufnahmen wurden Ende 2020 gemacht.
UPDATE 16.05.2021
Der vollständige Entwurf der NpSG-Revision wurde am 29. März auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht. Den Bericht kannst du HIER auf Deutsch herunterladen.
Daraus lässt sich ablesen, dass 1cP-LSD, 1cP-AL-LAD und 2-FDCK verboten werden, sobald diese Neuerung des NpSG veröffentlicht wird. Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis das passieren wird – wir gehen von Juni / Juli 2021 aus.
UPDATE 02.06.2021
UPDATE 11.06.2021
Auf der Website des Bundesrates wurde der Entwurf für die Tagesordnung am 25.06.2021 veröffentlicht. Dort ist der Punkt „TOP 50 403/21 Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ zu finden.
Wir gehen davon aus, dass es kurze Zeit später dann zum Verbot von 1cP-LSD kommen wird.
UPDATE 29.06.2021
Das neue Gesetz wurde vom Bundesrat „abgenickt“ und steht kurz vor der Änderung. Die Änderung tritt 24 Stunden nachdem die Änderung im deutschen Bundesgesetzblatt angegeben wurde.
UPDATE 02.07.2021
Der am 28. Juni 2021 eingereichte Gesetzesentwurf wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und führt somit zum Verbot von 1cP-LSD ab dem 03. Juli 2021.
Wie hier nachzulesen:
Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetztes. Artikel 2 – Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt.
Somit ist 1cP-LSD nun offiziell in Deutschland im NpSG aufgenommen und damit ist die Herstellung, der Handel, das Inverkehrbringen und das Verabreichen dieser Substanz verboten.
UPDATE 03.07.2021
Sechs Stunden nach dem Verbot von 1cP-LSD wurde die Forschungschemikalie 1V-LSD angekündigt. Sie wird ab Ende Juli im Internet zu erwerben sein. Mehr dazu findest du in unserem Infoartikel zu 1V-LSD.
Wo kann 1cP-LSD gekauft werden?
1cP-LSD ist in Deutschland nicht mehr legal erwerblich. Das aktuell legale LSD-Derivat ist 1T-LSD.
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