
1D-LSD Legalitäts-Status

Was ist 1D-LSD?
1D-LSD ist eine vermeintliche Prodrug von LSD und eine Abwandlung der Lysergsäure. Im menschlichen Körper wird 1D-LSD also vermutlich zu LSD umgewandelt, dies konnte jedoch noch nicht durch Studien bestätigt werden.
Nachdem 1V-LSD am 07. Oktober 2022 verboten wurde, betrat 1D-LSD kurz danach die Bühne, indem es vom Hersteller Lizard Labs über einen Newsletter angekündigt und quasi der “Nachfolger” für 1V-LSD sei.
Übrigens, wenn du detaillierte und strukturierte Informationen zu 1D-LSD suchst, dann besuche unseren 1D-LSD-Infoartikel oder auch unseren Microdosing-Artikel zu 1D-LSD.
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Ab wann gilt eine Substanz als „verboten“?
Psychoaktive Substanzen, die nicht im NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) und nicht im BtMG (Betäubungsmittelgesetz) aufgeführt sind, sind nicht reguliert und demnach frei handelbar, besitzbar und konsumierbar.
Eine Aufnahme ins BtMG bringt mit sich, dass Handel und Besitz (nicht Konsum) verboten sind.
Beim NpSG jedoch wird für Substanzen, die dort aufgeführt werden, zwar Herstellung (mit dem Ziel des Inverkehrbringens), Handel, das Inverkehrbringen, das Verabreichen und der Besitz verboten, jedoch nicht unter Strafe gestellt.
Das bedeutet nicht, dass diese Substanzen dann erlaubt sind (!), sondern lediglich, dass sie in diesen Fällen nicht strafrechtlich verfolgt werden. Sie sind laut NpSG verboten und unterliegen, auch ohne strafrechtlicher Verfolgung, des jeweiligen Polizeigesetzes.
Ist 1D-LSD verboten?
Laut NpSG sind LSD-Derivate, die mehr als 500u(g/mol) Molekülmasse haben, erlaubt. 1D-LSD hat eine Molekülmasse von 508,5 g/mol. Jedoch sagt das NpSG auch, dass dieses Maß nur für die geladene Form gilt. Diese hat bei 1D-LSD 433,5 g/mol – wird also vom NpSG erfasst.
Jedoch hat 1D-LSD ein angehängtes Cycloalkylcarbonyle mit zusätzlichen Substitionen am Ring. Im NpSG (Seite 16) wird nur das einfach Cycloalkylcarbonyl angegeben. Im NpSG muss jedoch alles explizit angegeben werden. Was zur Folge hat, das das „Cycloalkylcarbonyle mit zusätzlichen Substitionen am Ring“, welches 1D-LSD besitzt, 1D-LSD zu einer validen, nicht aufgeführten Substanz macht.
Es ist also tatsächlich so, dass 1D-LSD zum aktuellen Stand (11.10.2022) legal in Deutschland gekauft werden kann!
1D-LSD ist also legal. Es muss hier jedoch ausdrücklich erwähnt werden, dass diese Thematik immer kontrovers sein und bleiben wird. Es wird nie eine vollständige Sicherheit für Handel, Besitz und Konsum von Substanzen geben, egal ob sie aufgeführt sind oder nicht. Es ist also immer ein Restrisiko vorhanden. Für bloße Konsumenten gilt jedoch in der Regel, dass die Substanz lediglich abgenommen wird.
Österreich und Schweiz: Bisher ist hier nichts über die Legalität von 1D-LSD bekannt. Jedoch sind diese beiden Länder bekannt dafür, dass ein Verbot hier wesentlich schneller als in Deutschland zum tragen kommt.
Wird 1D-LSD verboten?
1P-LSD wurde erste 4 Jahre nach Veröffentlichung ins NpSG aufgenommen. Der Nachfolger 1cP-LSD wurde dann nach schon 2 Jahren aufgenommen. Der erneute Nachfolger 1V-LSD wurde nach nicht einmal 15 Monaten verboten.
Dies liegt die Vermutung nach, dass auch 1D-LSD relativ schnell ins NpSG aufgenommen werden dürfte.
Wo kann 1D-LSD sicher gekauft werden?
1D-LSD legal kaufen? Obwohl 1D-LSD momentan noch legal ist, gibt es viele Händler am Markt, die Ware nicht liefern, oder anderweitig versuchen zusätzlichen Profit zu schlagen.
Wir möchten dir deshalb nur Empfehlungen geben, von denen wir zu 100% überzeugt sind. Du findest unsere Shop-Empfehlungen für vertrauenswürdige 1D-LSD-Händler in unserem Legale Psychedelika Shop.