Dieses LSD-Derivat ist legal – Aktueller Stand der Legalität
1T-LSD wurde offiziell am 14.06.2024 verboten. Doch wie kann es eigentlich sein, dass es ein legales Derivat wie dieses frei zu kaufen gab? LSD steht im Betäubungsmittelgesetz und ist somit in Deutschland verboten. Doch seit 2015 erscheinen immer wieder sogenannte Prodrugs zu LSD, wie das 1T-LSD. Es sieht anders aus, wirkt aber gleich. Daraufhin hat ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Herstellern der Prodrugs und dem Bundesministerium für Gesundheit begonnen, die in ihrem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz diese neuen Prodrugs verbieten. Doch kaum wird eine neue Variante verboten, gibt es schon eine nächste, die ihren Platz einnimmt. Und weil die Bürokratie ihrer Zeit bedarf, hat die Forschungschemikalie genug Zeit, sich zu verbreiten. Hier erfährst du alles Aktuelle über die Legalität von LSD-Derivaten.
Was sind LSD-Derivate?
LSD-Derivate sind Substanzen, die eine strukturelle oder funktionelle Ähnlichkeit zu LSD besitzen. Damit sind vor allem die Substanzen gemeint, die vermeintlich eine Prodrug zu LSD sind, also im Körper zu LSD umgewandelt werden und demnach wie LSD wirken.
Bislang ist nicht von jedem LSD-Derivate wissenschaftlich bestätigt worden, dass es sich um eine Prodrug handelt, doch gibt es viele anekdotische Hinweise durch Forschende.
Wie genau LSD und seine Derivate wirken, kannst du in unseren Psychedelika-Guides nachlesen.
Wann sind Substanzen wie LSD illegal?
BtMG
In Deutschland reguliert das Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG, die Verkehrsfähigkeit von Substanzen in drei Anlagen:
- Anlage 1: Handel und Abgabe (Weitergabe an andere Personen) verboten
- Anlage 2: Handel erlaubt, Abgabe verboten
- Anlage 3: Abgabe unter bestimmten Bedingungen erlaubt
Wird eine Substanz in das BtMG aufgenommen, so gilt es als illegal in Deutschland. Von den klassischen Psychedelika sind Meskalin und LSD im BtMG aufgeführt.
Eine Aufnahme ins BtMG bringt mit sich, dass zwar der Besitz, aber nicht der Konsum verboten ist.
NpSG
Nach der Einführung der Prodrugs zu LSD, erstmalig mit dem 1P-LSD im Jahr 2015, wurde ein neues Gesetz, das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) eingeführt.
Wird eine Substanz in das NpSG aufgenommen, sind zwar Herstellung, Handel, das Inverkehrbringen, das Verabreichen und der Besitz verboten, aber diese Handlungen werden nicht unter Strafe gestellt.
Das NpSG wurde zu dem Zweck eingeführt, “de[n] Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer chemischer Varianten bekannter Stoffe und den anzupassenden Verbotsregelungen im Betäubungsmittelrecht [zu durchbrechen] und ein klares Signal an Händler und Konsumenten [zu geben], dass es sich um verbotene und gesundheitsgefährdende Stoffe handelt.” [1]
AMG
Nicht alle psychedelischen Substanzen werden unter dem BtMG oder NpSG reguliert, sondern fallen unter das Arzneimittelgesetz. Darin wird z.B. die Verschreibungspflicht von Stoffen und Medikamenten geregelt.
Es enthält neben vielen Medikamenten wie z.B. Aspirin nur einige wenige psychoaktive Substanzen. Davon kann aber nur eines, das Ketamin, wirklich psychedelisch wirken.
Auch LSD wurde einst als Delysid als Arzneimittel gehandelt, weshalb das AMG auch in Zukunft vielleicht noch Bedeutung erlangen könnte für die psychedelische Bewegung.
Der Wettlauf mit den Behörden
LSD wurde im Jahr 1967 in das Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG, aufgenommen und ist seitdem illegal in Deutschland. Im Jahr 2015 wurde im Internet plötzlich eine dem LSD ähnliche Substanz verkauft, das 1P-LSD. Dieses war nicht im BtMG gelistet und war somit legal erhältlich, solange darauf verwiesen wurde, dass es nicht für den Konsum gedacht ist.
Seit dem Jahr 2016 gibt es das NpSG, welches unter anderem die neu aufkommenden Derivate, wie jenes 1P-LSD, verbieten soll. Da jedoch der bürokratische Aufwand groß ist und Änderungen im NpSG in Bundesratssitzungen verabschiedet werden, vergeht immer eine Weile, bis ein neu auftauchendes LSD-Derivat verboten werden kann.
Mit den LSD-Derivaten darf zwar Handel betrieben werden, d.h. man kann sie legal kaufen, jedoch werden sie von Händlern als “nicht für den Verzehr geeignet” bezeichnet, um rechtliche Haftung zu vermeiden.
In der aktuellen überarbeiteten Version des NpSG, welches in der Bundesratssitzung am 14.06.2024 vermutlich verabschiedet wird, gibt es eine entscheidende Änderung, die es den Herstellern schwerer machen könnte, neue Derivate zu finden. Denn es sind diesmal nicht einfach die neuen Derivate 1D– und 1T-LSD in das NpSG aufgenommen worden, sondern das Verbot umfasst nun viel allgemeiner und mehr chemische Gruppen.
Wie und ob die Hersteller dieses Verbot umgehen werden, bleibt abzuwarten. Wir halten euch in diesem Artikel auf dem Laufenden, wann immer es Änderungen zum Status des Verbots gibt.
Legalität von LSD-Derivaten
LSD hat in seiner Grundstruktur die folgende Form.
Dabei sind bei LSD an den Positionen Ri die chemischen Gruppen bzw. Moleküle R1 = Wasserstoff, R2 = Methylgruppe und R3/R4 = Ethylgruppe substituiert. Eine Prodrug zu LSD wird dann kreiert, wenn an der Indolgruppe R1 statt Wasserstoff eine andere chemische Gruppe angehängt wird (siehe Tabelle). [2]
Da die gesetzliche Lage sich nach der chemischen Struktur und nicht nach Wirkung der Substanz richtet, ist die Prodrug mit veränderter Struktur des LSD nicht mehr im BtMG und eventuell auch nicht im NpSG aufgenommen und damit nicht reguliert.
In dieser Übersicht findest du wichtige Infos zu allen LSD-Derivaten.
Analogon | Bekannt seit | Verboten seit | Molare Masse M/u | Substituent an der Indolgruppe R1 |
---|---|---|---|---|
LSD | 1938 | 1967 | 323,42 | Wasserstoff |
ALD-52 | 1957 | Juli 2019 | 365,48 | Acetylgruppe |
1P-LSD | 2015 | Juli 2019 | 379,22 | Propionylgruppe |
1B-LSD | 2018 | Juli 2019 | 393,24 | Butylgruppe |
1cP-LSD | Juli 2019 | Juli 2021 | 392,23 | Cyclopropylcarbonylgruppe |
1V-LSD | September 2021 | September 2022 | 407,55 | Valeroylgruppe |
1D-LSD | 2021 | 27.06.2024 | 433,60 | Dimethylcyclobutan-carbonylgruppe |
1T-LSD | 2023 | 27.06.2024 | 433,66 | Thiophencarbonylgruppe |
1S-LSD | 20.06.2024 | 526,7 | Silylpropionylgruppe |
Gibt es bald kein legales LSD mehr?
Wie der Wettlauf um die LSD-Derivate zu Ende geht, ist noch ungewiss. Denkbar ist, dass das NpSG noch umfassender die Stoffgruppe der Lysergsäureamide verbietet, was jedoch technisch schwierig umzusetzen ist. Denn unter dieser Stoffgruppe gibt es viele andere Substanzen, die z.B. von Interesse in der Medizin (z.B. Ergotamin gegen Kopfschmerzen) und in der Landwirtschaft als Wachstumsregulatoren für Pflanzen sind.
Wahrscheinlicher ist im Hinblick auf die Entwicklung im Umgang mit psychoaktiven Substanzen ein Paradigmenwechsel, der zu einer Legalisierung oder mindestens einer Entkriminalisierung führt.
Der wissenschaftliche Fortschritt im Bereich der medizinischen Anwendung von Psychedelika ist in den letzten Jahren wieder angestiegen und das Interesse in der Bevölkerung steigt.
Der Wunsch nach sicheren und reinen Substanzen ist groß, wie auch die wachsende Nachfrage nach LSD-Derivaten zeigt. Eine Entkriminalisierung würde helfen, sichere Quellen für psychedelische Erfahrungen ohne rechtliche und gesundheitliche Risiken zu nutzen.
Eine evidenzbasierte Drogenpolitik, die Risiken minimiert und positive Wirkungen von Psychedelika fördert, ist eine erstrebenswerte Richtung. Dass wir in eine solche Richtung immer mehr navigieren, ist nur eine Frage der Zeit.
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Quellen