Unterscheidet das Gesetz zwischen getrockneten und frischen Pilzen?

Nein. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) macht keinen Unterschied zwischen frischen oder getrockneten Pilzen. Entscheidend ist allein, ob sie den verbotenen Wirkstoff Psilocybin enthalten.

  • Rechtlich gleichgestellt: Egal ob frisch gesammelt, getrocknet, pulverisiert oder in Schokolade verarbeitet – sobald Psilocybin enthalten ist, gelten die Regeln des BtMG.
  • Praktische Relevanz: Für die Strafzumessung wird nicht die Menge der Pilze, sondern die Menge des reinen Wirkstoffs berechnet.
    • Beispiel: 100 g frische Pilze enthalten durch den hohen Wasseranteil deutlich weniger Psilocybin als 10 g getrocknete Pilze. Für das Gericht zählt aber die Wirkstoffmenge, nicht die Pilzform.

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