Unterscheidet das Gesetz zwischen getrockneten und frischen Pilzen?
Nein. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) macht keinen Unterschied zwischen frischen oder getrockneten Pilzen. Entscheidend ist allein, ob sie den verbotenen Wirkstoff Psilocybin enthalten.
- Rechtlich gleichgestellt: Egal ob frisch gesammelt, getrocknet, pulverisiert oder in Schokolade verarbeitet – sobald Psilocybin enthalten ist, gelten die Regeln des BtMG.
- Praktische Relevanz: Für die Strafzumessung wird nicht die Menge der Pilze, sondern die Menge des reinen Wirkstoffs berechnet.
- Beispiel: 100 g frische Pilze enthalten durch den hohen Wasseranteil deutlich weniger Psilocybin als 10 g getrocknete Pilze. Für das Gericht zählt aber die Wirkstoffmenge, nicht die Pilzform.

