Was passiert, wenn der Zoll ein Päckchen mit Pilzen/Trüffeln abfängt?

Wird ein Paket mit psilocybinhaltigen Substanzen beim Zoll entdeckt, läuft in der Regel immer derselbe Ablauf ab:

  1. Beschlagnahme der Sendung: Das Paket wird einbehalten und nicht zugestellt.
  2. Ermittlungsverfahren: Gegen den Empfänger wird ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG (§ 29) eingeleitet.
  3. Post von der Polizei/Staatsanwaltschaft: Innerhalb weniger Tage folgt oft ein Anhörungsschreiben oder eine Vorladung.
  4. Hausdurchsuchung möglich: Bei Verdacht auf größere Mengen oder Handel kann auch ein Durchsuchungsbeschluss erlassen werden.
  5. Strafmaß:
    • Bei geringen Mengen → Verfahren werden meistens eingestellt. Manchmal aber gegen Geldauflage.
    • Ab höheren Mengen (ab ca. 1,7 kg frische Pilze, oder 350 g Trüffel) oder Wiederholung → Geld- oder Freiheitsstrafe möglich .

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