Was passiert, wenn der Zoll ein Päckchen mit Pilzen/Trüffeln abfängt?
Wird ein Paket mit psilocybinhaltigen Substanzen beim Zoll entdeckt, läuft in der Regel immer derselbe Ablauf ab:
- Beschlagnahme der Sendung: Das Paket wird einbehalten und nicht zugestellt.
- Ermittlungsverfahren: Gegen den Empfänger wird ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG (§ 29) eingeleitet.
- Post von der Polizei/Staatsanwaltschaft: Innerhalb weniger Tage folgt oft ein Anhörungsschreiben oder eine Vorladung.
- Hausdurchsuchung möglich: Bei Verdacht auf größere Mengen oder Handel kann auch ein Durchsuchungsbeschluss erlassen werden.
- Strafmaß:
- Bei geringen Mengen → Verfahren werden meistens eingestellt. Manchmal aber gegen Geldauflage.
- Ab höheren Mengen (ab ca. 1,7 kg frische Pilze, oder 350 g Trüffel) oder Wiederholung → Geld- oder Freiheitsstrafe möglich .

