Macht man sich strafbar, wenn man Zauberpilze in der Natur sammelt?
Ja. Auch wenn sie wild wachsen und kostenlos „einfach so“ gesammelt werden können, macht schon das Einsammeln rechtlich gesehen Besitz aus. Damit greift § 29 BtMG, da Psilocybin und Psilocin verbotene Substanzen sind .
- Natur = keine Ausnahme: Anders als bei Speisepilzen wie Steinpilz oder Pfifferling spielt es keine Rolle, dass Zauberpilze natürlich vorkommen. Entscheidend ist, dass sie den Wirkstoff Psilocybin enthalten.
- Praxis: Verfahren wegen „Eigenbedarf“ werden bei geringen Mengen meistens eingestellt, aber es kann ein Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen (Vorladung, evtl. Hausdurchsuchung, Führerscheinprobleme) bleiben.

