Gesetzespanne führt zur Re-Legalisierung von LSD-Derivaten (März 2023)

28. Februar 2023|Allgemein, LSD, Psychedelika|

Gesetzespanne führt zur Re-Legalisierung von LSD-Derivaten (März 2023)

1V-LSD wieder legal?

Ein Strafrechtler aus Heidelberg entdeckt einen sehr kleinen Schreibfehler im Gesetz und plötzlich sind alle LSD-Derivate wieder legal?

2016 wurde das Neue-psychoaktive-Stoffe Gesetz (NpSG) ins Leben gerufen. Das Ziel war, chemische Varianten von illegalen Psychedelika zu verbieten, die als Designerdrogen nicht im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt sind.

Im Herbst 2022 wurde das NpSG angepasst. Doch dabei hat sich ein folgenschwerer Fehler eingeschlichen. Aufgrund eines Interpunktionsfehlers wurden einzelne LSD-Derivate (wie beispielsweise 1V-LSD theoretisch wieder re-legalisiert.

Der Fehler im Gesetz

Der Fehler im angepassten Gesetz liegt in der Zeichensetzung und dieser sorgte dafür, dass eine gesamte Stoffgruppe legalisiert wurde.

Auszug aus dem NpSG im März 2023

Im obigen Gesetzesauszug hätte ein Komma, statt eines Bindestriches stehen müssen. So der Strafrechtler Sebastian Sobota. Er führt aus:

„Diese falsche Interpunktion hat inhaltliche Auswirkungen, weil ein Bindestrich zwischen den beiden Teilen eindeutig eine Gesamtgruppe ausdrückt, während mutmaßlich zwei einzelne Gruppen gemeint waren. In chemischer Hinsicht ist die formulierte Stoffgruppe ‚Alkylcarbonylcycloalkylcarbonyl‘ etwas anderes als: ‚Alkylcarbonylgrupppe‘ oder ‚Cycloalkylcarbonylgruppe‘. Das hat zur Folge, dass zahlreiche LSD-Derivate, die schon verboten wurden, nicht mehr erfasst sind.”

Laut der Legal Tribune Online wurde der Gesetzesfehler von dem Strafrechtler und Kriminologen Sebastian Sobota, der Chemikerin Annika Klose und dem Materialwissenschaftler Lukas Mirko Reinold entdeckt.

Substanzen, die von der Re-Legalisierung betroffen sind

Zu den Stoffen, die jetzt theoretisch wieder legal sind, gehören alle bisher bekannten LSD-Derivate: 1P-LSD, 1CP-LSD, 1V-LSD und natürlich auch das bereits aktuell legale 1D-LSD.

Alle Updates zum Legalitätsstatus der einzelnen LSD-Prodrugs findest du hier:
1D-LSD Legalitätsstatus
1V-LSD Legalitätsstatus
1CP-LSD Legalitätsstatus

Zum aktuellen Zeitpunkt ist es schwierig zu sagen, ob der Fehler im Gesetz tatsächlich dazu führt, dass besagte LSD-Derivate wieder legal sind – oder bereits seit Oktober 2022 waren. Hier scheiden sich die verschiedenen Meinungen in der Öffentlichkeit.

Einige Strafrechtler sind sich hier sicher. Der Gesetzgeber muss hier geradestehen und kann seinen Fehler auch nicht rückwirkend für bereits laufende Fälle abändern. So äußerte sich der Strafverteidiger Konstantin Grubwinkler in einem YouTube-Video:

“Wenn die Stoffe wieder unter das NpSG gefasst werden, ist trotzdem im Urteil das mildeste Gesetz anzuwenden. Das wäre in diesem Fall das NpSG in seiner jetzigen Fassung mit dem Ergebnis: Nicht verboten – also Freispruch. […] Das bedeutet, dass laufende Verfahren nicht zu einer Verurteilung führen können.“

Das Bundesgesundheitsministerium reagiert hier jedoch anders und weist den Vorwurf zurück, dass der Interpunktionsfehler Konsequenzen für die geltende Rechtslage hat. Es handelt sich dabei lediglich um einen redaktionellen Fehler.

Nach der Sprecherin des RND bleibt “der Verkauf von LSD-Derivaten wie 1V‑LSD […] weiterhin verboten“. Der Zeichenfehler werde schnell korrigiert und “ein erneuter Beschluss des Bundesrates zur geltenden Verordnung ist nicht erforderlich“. So das Gesundheitsministerium.

Grubwinkler stellt jedoch klar, dass der Fehler nicht einfach rückgängig gemacht werden kann, da für eine weitere Änderung die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist.

Update zum 08.03.2023

Es wurde bekannt, dass alle oben genannten Substanzderivate nun offiziell (wieder) verboten wurden. Denn der Bundesrat stimmte der Änderung der Anlage des NpSG in kürzester Zeit zu. Diese neue Änderung tritt unmittelbar nach Unterzeichnung durch das BMG und der anschließenden Verkündung in Kraft.

Der Legalitätsstatus von 1D-LSD bleibt jedoch unverändert, und somit bleibt diese Substanz weiterhin erhältlich.

Was passiert mit bereits laufenden Strafverfahren?

Laut Grubwinklers Aussage ist bei einer Änderung des Gesetzes während eines laufenden Strafverfahrens das „mildeste Gesetz“ anzuwenden, was zu einem legalen Status führen würde. Das bedeutet, dass laufende Verfahren eingestellt werden könnten und Angeklagte freigesprochen würden. Nach Angaben des LTO könnten auch bereits Verurteilte einen Gnadenantrag stellen.

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Zum aktuellen Zeitpunkt (März 2023) kann nur bei dem Derivat 1D-LSD sicher von Legalität ausgegangen werden.

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