Sind LSD-Derivate in gängigen Drogentests (z. B. Urin, Blut, Haare) nachweisbar?

Normale Drogentests (z. B. Urin-Schnelltests) prüfen in der Regel nicht speziell auf LSD-Derivate. Selbst klassisches LSD ist in Standardtests oft nicht enthalten, da die Nachweisfenster sehr kurz sind.

Da die meisten Derivate im Körper als Prodrug fungieren und zu LSD umgewandelt werden, bleibt theoretisch dessen Abbauprodukt nachweisbar. Ein rechtssicherer Nachweis ist jedoch nur im Labor mit speziellen Verfahren (z. B. LC-MS/MS) möglich, da herkömmliche Immunoassays oft nicht zuverlässig auf diese Moleküle reagieren. In Haar- oder Blutproben lassen sich Spuren je nach Substanz, Dosis und Zeitpunkt manchmal länger nachweisen.

In der Praxis gilt: Bei üblichen Drogenscreenings im Straßenverkehr oder bei Arbeitgebern werden LSD-Derivate in aller Regel nicht erfasst. Ausgeschlossen ist es aber nicht, wenn gezielt mit modernen Labormethoden danach gesucht wird.

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