Blaue Strichzeichnung einer meditierenden Person mit einer Lotusblume über dem Kopf.

1S-LSD-Verbot: Der aktuelle Stand (täglich aktualisiert)

18. November 2025| Lesezeit4,6 min| Lesezeit
Zwei Polizeibeamte nehmen eine Person fest, die ein 1S-LSD-Schild hält, der sich auf das jüngste 1S-LSD-Verbot bezieht.

Am 26. September 2025 stand ein entscheidender Schritt in der deutschen Drogenpolitik an: Der Bundesrat sollte über eine Anpassung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) abstimmen – und mit ihm über das Schicksal von 1S-LSD. Der neue Entwurf sieht ein Verbot von 1S-LSD vor und vielleicht sogar die Erfassung aller zukünftigen Abwandlungen von LSD.

Doch die Bundesregierung hat jetzt das pauschale Verbot der gesamten LSD-Stoffgruppe abgelehnt! Trotzdem: 1S-LSD selbst soll verboten werden, auch wenn der Weg bis dahin noch ein paar Stationen hat.

In diesem Artikel bekommst du regelmäßig Updates über das 1S-LSD-Verbot, was bisher beschlossen wurde und wann das Verbot tatsächlich in Kraft treten könnte.

Was ist 1S-LSD überhaupt?

1S-LSD ist ein LSD-Derivat, also eine leicht veränderte Version des klassischen LSD-Moleküls. Durch das Anhängen einer sogenannten trimethylsilyl-Gruppe (Si) wurde eine rechtliche Grauzone geschaffen: Die Substanz war chemisch so modifiziert, dass sie nicht unter das NpSG fiel.

Ziel solcher Derivate ist meist, bestehende Verbote zu umgehen, bis neue Gesetze sie wieder erfassen. Über Wirkung und Potenz gibt es kaum Studien, doch vieles deutet darauf hin, dass 1S-LSD im Körper zu LSD umgewandelt wird und dort sehr ähnlich wirkt.

Gerade diese Grauzonen-Position machte 1S-LSD so interessant – bis das Gesetz nun nachzieht.

Was am 26. September im Bundesrat beschlossen wurde

  • Im Bundesrat wurde ein neuer Entwurf zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) vorgestellt, der das Gesetz deutlich verschärfen soll.
  • Der Entwurf sah vor, 1S-LSD ausdrücklich in das NpSG aufzunehmen. Die Substanz wäre damit künftig verboten gewesen.
  • Zusätzlich sollte eine pauschale Regelung eingeführt werden: Nicht nur 1S-LSD, sondern auch alle jetzigen und zukünftigen Varianten von LSD sollten automatisch unter das Verbot fallen – unabhängig davon, wie gering die chemischen Unterschiede sind.
  • Mit dieser Änderung wollte die Regierung das bisherige Katz-und-Maus-Spiel endgültig beenden.
  • In den Empfehlungen der Ausschüsse wurde zudem angeregt, ähnliche Regelungen auch für andere Psychedelika zu prüfen, z.B. für Abwandlungen von Psilocybin.

Die Entscheidung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt, die gesamte LSD-Stoffgruppe pauschal zu verbieten. Die Begründung: Eine so weit gefasste Formulierung wäre zu unbestimmt und würde gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verstoßen. Stattdessen soll die Anlage zum NpSG per paralleler Verordnung gezielt um neue LSD-Derivate (u. a. 1S-LSD) und weitere Stoffe erweitert werden. Kurz gesagt: Kein Ban für alle möglichen künftigen Derivate, aber 1S-LSD selbst soll verboten werden.

Hier kannst du die Stellungnahme der Bundesregierung selbst nochmal nachlesen:

Ein deutscher Rechtstext mit gelb hervorgehobenen Abschnitten, der sich auf Regierungsvorschläge und Verordnungen konzentriert.

Was das jetzt konkret bedeutet

  • Kein generelles Verbot aller LSD-Derivate: Die Bundesregierung hat den Vorschlag abgelehnt, alle LSD-Varianten pauschal zu verbieten. Grund ist das sogenannte Bestimmtheitsgebot. Das Gesetz muss klar und konkret formuliert bleiben.
  • Gezieltes Verbot von 1S-LSD: Stattdessen soll das NpSG gezielt erweitert werden – durch eine Verordnung, die 1S-LSD ausdrücklich aufnimmt (möglicherweise auch weitere ähnliche Stoffe).
  • Für Shops und Händler: Sobald 1S-LSD in der NpSG-Anlage steht, sind Herstellung, Einfuhr und Verkauf strafbar. Das bedeutet: 1S-LSD darf dann nicht mehr angeboten oder importiert werden.
  • Für Konsumierende: Der Besitz oder Konsum ist nicht strafbar, aber Erwerb und Weitergabe sind verboten. Produkte könnten außerdem beschlagnahmt und vernichtet werden.

Kurz gesagt: 1S-LSD selbst wird voraussichtlich bald verboten – aber es gibt keinen automatischen Bann für alle LSD-Abwandlungen.

Wann 1S-LSD illegal wird

Die Bundesregierung hat den Vorschlag eines pauschalen Stoffklassen-Verbots abgelehnt und stattdessen angekündigt, die NpSG-Anlage gezielt per Verordnung zu erweitern. Diese Verordnung (Sechste NpSG-Anpassung) liegt nun seit dem 09. Oktober 2025 als Entwurf vor und enthält ausdrücklich 1S-LSD.

Der nächste Termin für eine Beschlussfassung ist die nächste reguläre Bundesratssitzung am 21. November 2025.

Der Countdown zeigt den Termin, an dem das Verbot in Kraft tritt.
1S-LSD wird bald verboten
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Das größere Bild: Ein jahrelanges Katz-und-Maus-Spiel

Seit Jahren reagieren Hersteller auf neue Verbote mit minimal veränderten LSD-Derivaten. Jede Variante verschiebt die Struktur nur so weit, dass sie (zunächst) nicht eindeutig erfasst ist, bis der Gesetzgeber nachzieht.

Die Bundesregierung stoppt nun kein pauschales Stoffklassen-Verbot (zu unbestimmt), will aber gezielt einzelne Derivate wie 1S-LSD in die NpSG-Anlage aufnehmen. Heißt: Der Automatismus für alle LSD-Derivate kommt nicht, aber einzelne neue Varianten können schneller und konkret verboten werden.

Ohne klare, rechtssichere Regeln entsteht also immer wieder Raum für neue Derivate und der Gesetzgeber muss fallweise nachsteuern.

Fazit & Ausblick

Unterm Strich: Kein pauschales Verbot aller LSD-Derivate, aber 1S-LSD selbst wird gezielt verboten. Für die Praxis heißt das: Sobald die Verordnung im Bundesgesetzblatt erscheint, endet also der legale Verkauf von 1S-LSD.

Wir aktualisieren diesen Artikel übrigens fortlaufend. Die schnellsten Updates bekommst du aber im Newsletter. (Ganz ohne Spam. Versprochen.)

Quellen & weiterführende Informationen

1. Bundesratsdrucksache 366/25 – Entwurf zur Änderung des NpSG

Offizieller Gesetzesentwurf, über den am 26. September 2025 im Bundesrat beraten wurde. Enthält den konkreten Vorschlag zum Verbot von 1S-LSD: Drucksache 366/25

2. Deutscher Bundestag Drucksache 21/1927

Unterrichtung durch die Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (01.10.2025): Drucksache 21/1927

3. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des NpSG – Bundestagsdokumentation

Eintrag im Dokumentations- und Informationssystem (DIP) des Bundestags mit Stellungnahmen, Hintergrundinfos und Verfahrensstand zum NpSG-Entwurf: DIP-Eintrag des Bundestags

4. Gesetzestext des NpSG (offizielle Fassung)

Die aktuelle Fassung des NpSG inklusive Anlagen ist zentral, um zu verstehen, wie Stoffgruppen rechtlich definiert und erfasst werden: Gesetzestext beim Bundesministerium der Justiz

5. Wissenschaftliche Analyse: „Taking the cat-and-mouse game to the next level“ (2022)

Juristisch-wissenschaftlicher Artikel über die praktischen Herausforderungen der Regulierung von NPS (neue psychoaktive Stoffe) und die Dynamik zwischen Gesetzgeber und Herstellern: Artikel auf PubMed Central (PMC)

6. Übersicht aller LSD-Derivate

Detaillierte Darstellung der wichtigsten LSD-Abwandlungen, ihrer chemischen Struktur, Wirkung und rechtlichen Einordnung im deutschsprachigen Raum: Alle LSD-Derivate auf SET & SETTING

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